Info: WhatsApp-Kleingedrucktes
29. Mai 2014
Diversen Pressemeldungen konnte man in den letzten Tagen des auslaufenden Monates Mai entnehmen, dass der beliebte Messenger-Service “WhatsApp”, wohl nicht erst seit dem Einkauf durch “Facebook” mit erstaunlichen Nutzungsbedingungen im Kleingedruckten auffällt.
Übereinstimmend berichten verschiedene Medien nach Blick auf die Nutzungsbedingungen des Dienstes, dass davon auszugehen ist, dass man mit Abschluss des Nutzungsvertrages dem Unternehmen “WhatsApp” weitgehende Nutzungsrechte an allen übermittelten Texten und aber auch Bildern einräumt.
Dem Messenger-Service eröffnen die Nutzer damit die beliebige Weiterverwendung aller Inhalte z.B. zu Werbezwecken oder anderer Marketingmassnahmen bis zur theoretischen Auswertung des persönlichen Nutzerverhaltens und bestehender Beziehungen zwischen verschiedenen Nutzern des Dienstes.
Was im Fall von z.B. privaten Fotos vielleicht nur ein Unbehagen aufkommen lässt, mag bei versendeten Abbildungen, deren Nutzungsrechte bei Dritten liegt, durchaus fatale Folgen haben. Meist nicht bekannt ist, dass durch das Einräumen von Nutzungsrechten (hier an “WhatsApp”) die der Kunde schlichtweg nicht vergeben kann, weil diese Dritten gehören, eine strafbare Handlung begeht.
Über das Thema ist eine teils kontroverse Debatte ausgebrochen – selbstverständlich auch mit verschiedenen Meinungsbildern und gelegentlichen Hinweisen, dass man diverse Passagen der Nutzungsbedingungen anders verstehen müsse oder es sich bei den aktuellen Erkenntnissen nur um eine gezielte Kampagne gegen den neuen Besitzer des Dienstes: “Facebook” handele.
Bedenklich sollte einen allerdings auch stimmen, dass die diversen Angaben tatsächlich eher “schwammig” gehalten und “auslegbar” verstanden werden können, der Service zwar auch beteuert, tatsächlich eigentlich nichts weiterzugeben aber scheinbar bereits Fälle bekannt geworden sind, bei denen “WhatsApp”-Nutzer Inhalte , die über den Dienst transportiert wurden, plötzlich doch an dritter Stelle wiedergefunden haben.
Auch die bekanntgewordene, früher praktizierte und einem Dienst dieser Größenordnung eher unwürdige Herangehensweise, wie der jahrelange Verzicht auf eine durchgehende Datenverschlüsselung, lassen nichts Gutes vermuten.
Alternativen vergleichbarer Messenger-Services gibt es – auch auf europäischen Boden und mit der von Kunden in der Regel erwarteten durchgehenden Datenverschlüsselung zwischen den Endgeräten und natürlich auch auf dem Server des jeweiligen Anbieters.